Beschreibung

Der Elternunterricht fußt auf Artikel 30 der Verfassung, wonach es Pflicht und Recht der Eltern ist, die Kinder zu erhalten, auszubilden und zu erziehen. Daraus lässt sich ableiten, dass die Erziehungsverantwortlichen das Recht haben, selbst für den Unterricht ihrer Kinder zu sorgen.

Termine:

Ansuchen müssen innerhalb 31.7. im Schülersekretariat eingehen.

Der Lehrplan muss innerhalb September der Schulführungskraft vorgelegt werden.

Das Ansuchen um Zulassung zur Eignungsprüfung muss innerhalb 30.4. im Schülersekretariat eingehen.

Nütziche Unterlagen:

Schulcurricula

Anlagen

Rundschreiben, Nachrichten, verwandte Aktivitäten