Südtirol Wappen, roter Adler auf weißem Hintergrund

Ansuchen um Außendienst

Für Rückvergütung von Außendienstzeit, Kilometergeld, Fahrtkosten und Verpflegung

Beschreibung

Zu Beachten:

  • Sondervergütungen werden erst ab 3,5h bezahlt (höherer Tarif)
  • Benzinspesen werden nur für Fahrten außerhalb der Gemeinde und ab 10km vergütet
  • Eventuelle Autobahnspesen nur mit Rechnung
  • Verpflegung innerhalb der Gemeinde: ab 6h mit der Bürgerkarte. 7,00€
  • Verpflegung außerhalb der Gemeinde: ab 6h mit Rechnung 25,00€ (die Rechnung muss dem Ansuchen als Kopie beigelegt und unterschrieben werden)
  • Der Fahrer muss die gefahrenen km angeben. Als Zielort nicht eine Provinz, sondern den genauen Zielort angeben, z.B. Sternwarte Gummer
  • Ausflüge die eine Sonderfinanzierung benötigen, wie z.B. Schule auf dem Bauernhof, Settimana Azzurra, Erlebnisschule… müssen immer innerhalb 15. September gemeldet und als solche bezeichnet werden. (Das heißt Ausflug vom 15.11.23 muss bis 15.9.23 gemeldet werden, damit die Finanzierung genehmigt wird. Alle Ausflüge im Jahr 2024 müssen innerhalb 15. September 24 gemeldet werden.)
  • Falls die Mensa abzumelden ist oder ein Luchpaket bestellt werden muss, dem Lehrersekretariat  mind. 3 Werktage zuvor Bescheid geben.
  • Bei abgesagten oder verschobenen Ausflügen muss die Mensa evtl. wieder angemeldet werden. So früh wie möglich!

Anlagen

Kontakte

Für das Dokument zuständige Stelle

Rundschreiben, Nachrichten, verwandte Aktivitäten