Sehr geehrte Familien,
diese Mitteilung betrifft ausschließlich Familien, die einen Antrag für den Schülerverkehrsdienst stellen müssen und von den unten genannten Situationen betroffen sind.
Aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Plattform myCivis wurde die Einreichfrist für den Schülerverkehrsdienst einmalig wieder geöffnet:
- Ordentliche Anträge (versäumte Frist wegen technischer Probleme): Eltern, die den Antrag aufgrund technischer Schwierigkeiten nicht rechtzeitig einreichen konnten, können dies nun noch nachholen: 15. Juli bis 29. Juli 2026
Der Antrag muss online über myCivis unter dem Dienst„Außerordentliche Anträge“ (Eigener Schülerverkehrsdienst) eingereicht werden. Zusätzlich ist die beigefügte Ersatzerklärung auszufüllen und hochzuladen. Ohne diese Erklärung ist der Antrag nicht gültig.
Wichtig: Auch bei Genehmigung kann nicht garantiert werden, dass der Schülerverkehrsdienst bereits zum Schulbeginn verfügbar ist.
- Außerordentliche Anträge: Außerordentliche Anträge können vom 15. Juli bis 29. Oktober 2026 gestellt werden bei:
- Schulwechsel
- Wohnsitz- oder Wohnungswechsel
- anderen nachgewiesenen wichtigen Gründen bzw. Härtefällen.
Hierfür müssen die entsprechenden Nachweise über myCivis hochgeladen werden. Eigener Schülerverkehrsdienst
Anlage: Ersatzerklärung für Eltern, die den ordentlichen Antrag wegen technischer Probleme nicht fristgerecht einreichen konnte Anlage Rundschreiben_Ersatzerklärung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:
Amt für Schulfürsorge der Abteilung Bildungsförderung: Genehmigung der Anträge
E-mail: schulfuersorge@provinz.bz.it
Amt für Personenverkehr (Abteilung Mobilität): Technische Durchführung
E-mail: personenverkehr@provinz.it
Sabine Turker
Verwaltungspersonal