Bis zum 21. Februar können Eltern noch den Sondertransport für Schüler mit langem Schulweg aansuchen.
Mindestkriterien laut obgenannten Beschluss, Art. 3 „Anspruchsberechtigte“ und Art. 4 „Vorraussetzungen zur Einrichtung eines Schülerverkehrsdienstes“ wie z.B. Mindestentfernung von 1,5 Km für Grund- und Mittelschüler*innen, Anzahl der Schüler auf einer Fahrtstrecke (2 Grund- bzw. Mittelschüler*innen auf der gleichen Strecke zur gleichen Zeit), und eine schwierige Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln müssen gegeben sein
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