Im Auftrag des Amtes für Schulfürsorge informieren wir darüber, dass für das Schuljahr 2025/2026 die Möglichkeit besteht, eine Rückerstattung der Fahrtspesen zu beantragen.
Diese Information richtet sich ausschließlich an betroffene Familien.
Der Antrag ist online über das Amt für Schulfürsorge einzureichen und an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Rundschreiben.
Diese Information richtet sich ausschließlich an betroffene Familien.
Der Antrag ist online über das Amt für Schulfürsorge einzureichen und an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Rundschreiben.
Sabine Turker
Verwaltungspersonal