Korkpinnwand mit einem Post-it auf dem eine Glühbirne abgebildet ist

Unfallversicherung Schüler

Informationen und Formulare

Allgemeine Information

Die Südtiroler Landesverwaltung hat einen neuen Unfallversicherungsvertrag zugunsten aller Schülerinnen und Schüler mit der Versicherungsgesellschaft AIG abgeschlossen. Dieser Vertrag ist seit 01. September 2021 wirksam und läuft am 31. August 2025 aus. Im Folgenden einige Informationen hierzu:

Wozu dient er

Wann sind Schüler versichert:

Die Schüler sind bei allen schulischen Tätigkeiten versichert. Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten, die von den schulischen Gremien beschlossen wurden. Damit erstreckt sich der Versicherungsschutz über die Unterrichtszeit hinaus und gilt auch für unterrichtsergänzende Tätigkeiten, für Schulausflüge, Lehrfahrten, Schulpartnerschaften, Schulausspeisung…

Die Schüler sind weiters auf dem Schulweg versichert. Bei Unfällen, die durch das Lenken und den Gebrauch von Motorrädern und Pkws hervorgerufen werden, gelten bestimmte Einschränkungen.

Gedeckt sind Unfälle durch unvorsichtiges Verhalten und durch Aggression.

Zugang zum Dienst

Wie wird ein Unfall gemeldet?

Die Unfallmeldung erfolgt über das eigene Formblatt „Schadensfallanzeige“ (erhältlich in der Direktion bzw. über die Lehrerinnen und Lehrer) spätestens 30 Tage nach dem Unfall und wird von der Schuldirektion an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Zusammen mit dem Formblatt wird das ärztliche Attest und das Formblatt „Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen, allgemeinen und sensiblen Daten“ (Datenschutz) eingereicht.

Anschließend nimmt die Schule die Meldung vor und händigt dann den Eltern eine Kopie der Meldung aus. Alle Rechnungen und sonstige Anfragen sind nachher direkt an die Versicherung zu schicken bzw. mit der Versicherung abzuklären. Die Schule ist nicht mehr zuständig.

Ärztliche Atteste müssen unverzüglich im Sekretariat abgegeben bzw. an das Sekretariat mittels E-Mail (ssp.bozeneuropa@schule.suedtirol.it – ssp.bozeneuropa@pec.prov.bz.it) gesendet werden.

Sollten bei ärztlichen Visiten von Schülerinnen und Schülern INAIL-Bescheinigungen ausgestellt werden, sind die Eltern verpflichtet, diese unverzüglich im Sekretariat abzugeben. Die Schule muss innerhalb 48 Stunden diese Meldung ans INAIL-Institut schicken.

Eltern können von sich aus eine Unfallmeldung machen und sie dann der Schule zukommen lassen. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn die Lehrpersonen über den Unfall nicht in Kenntnis sind (z. B. bei Unfällen auf dem Schulweg).

Was deckt die Versicherung ab?

Todesfall, Dauerinvalidität, Rückvergütung der Behandlungsspesen sowie die Spesen für die Ausstellung der ärztlichen Zeugnisse sofern sie nicht von der Sanitätsverwaltung getragen werden.

Versichert sind auch Prothesen (Brillen, Linsen, Zahnspangen, Hörgeräte,…). Damit eine entsprechende Unfallmeldung gemacht werden kann, muss der Unfall auch einen physischen Schaden bei dem Schüler hervorgerufen haben. Sollte die Brille bei einem Missgeschick beschädigt werden, handelt es sich um einen Sachschaden und wird nicht von der Versicherung gedeckt.

Diagnostische, klinische und in Laboratorien vorgenommene Untersuchungen, Röntgenaufnahmen und Radioskopien.

Ausgaben für den Transport mit dem Rettungswagen, mit jedem anderen öffentlichen oder privaten Fahrzeug oder auch mit dem Helikopter.

Online Dienst

Kontaktperson der Versicherung für Schulen und Eltern in Südtirol:

Schadensabteilung, Ufficio sinistri

Alex Tribus

Gallileistr. 4A

39100 Bozen

Tel.: +39 0471 060083

E-Mail: alex.tribus@assibroker.net

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