Allgemeine Information
Bei Unfällen, Verletzungen, Kaputtgehen von Brillen… muss eine Unfallmeldung ausgefüllt werden.
WICHTIG! Nur ausfüllen, wenn ein Schaden entstanden ist, oder eine Verletzung die eine ärztliche Visite /Behandlung notwendig macht.
Verletzungen in Turnhalle und Technikraum müssen innerhalb 48h gemeldet werden.
Wurde das Kind nicht einer ärztlichen Visite unterzogen, oder wurde die Verletzung als nicht-gravierend eingestuft, müssen die Eltern die Verzichtserklärung unterzeichnen.
Wozu dient er
Hier wird erklärt wie das Formular der Unfallmeldung ausgefüllt werden muss und an wen man sich wenden kann.
Zugang zum Dienst
Die Formulare für die Unfallmeldung liegen auf oder sind bei den Schulwarten erhältlich
Abzugeben sind die ausgefüllten und von Aufsichtsperson + Eltern unterschriebenen Formulare im Schülersekretariat.
Authentifizierung
Unfallmeldung Schüler
Die Südtiroler Landesverwaltung hat einen neuen Unfallversicherungsvertrag zugunsten aller Schülerinnen und Schüler mit der Versicherungsgesellschaft AIG abgeschlossen. Dieser Vertrag ist seit 01. September 2021 wirksam und läuft am 31. August 2025 aus. Im Folgenden einige Informationen hierzu:
Wann sind Schüler versichert:
Die Schüler sind bei allen schulischen Tätigkeiten versichert. Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten, die von den schulischen Gremien beschlossen wurden. Damit erstreckt sich der Versicherungsschutz über die Unterrichtszeit hinaus und gilt auch für unterrichtsergänzende Tätigkeiten, für Schulausflüge, Lehrfahrten, Schulpartnerschaften, Schulausspeisung…
Die Schüler sind weiters auf dem Schulweg versichert. Bei Unfällen, die durch das Lenken und den Gebrauch von Motorrädern und Pkws hervorgerufen werden, gelten bestimmte Einschränkungen.
Gedeckt sind Unfälle durch unvorsichtiges Verhalten und durch Aggression.
Wie wird ein Unfall gemeldet?
Die Unfallmeldung erfolgt über das eigene Formblatt „Schadensfallanzeige“ (erhältlich in der Direktion bzw. über die Lehrerinnen und Lehrer) spätestens 30 Tage nach dem Unfall und wird von der Schuldirektion an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Zusammen mit dem Formblatt wird das ärztliche Attest und das Formblatt „Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen, allgemeinen und sensiblen Daten“ (Datenschutz) eingereicht.
Anschließend nimmt die Schule die Meldung vor und händigt dann den Eltern eine Kopie der Meldung aus. Alle Rechnungen und sonstige Anfragen sind nachher direkt an die Versicherung zu schicken bzw. mit der Versicherung abzuklären. Die Schule ist nicht mehr zuständig.
Ärztliche Atteste müssen unverzüglich im Sekretariat abgegeben bzw. an das Sekretariat mittels E-Mail (ssp.bozeneuropa@schule.suedtirol.it – ssp.bozeneuropa@pec.prov.bz.it) gesendet werden.
Sollten bei ärztlichen Visiten von Schülerinnen und Schülern INAIL-Bescheinigungen ausgestellt werden, sind die Eltern verpflichtet, diese unverzüglich im Sekretariat abzugeben. Die Schule muss innerhalb 48 Stunden diese Meldung ans INAIL-Institut schicken.
Eltern können von sich aus eine Unfallmeldung machen und sie dann der Schule zukommen lassen. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn die Lehrpersonen über den Unfall nicht in Kenntnis sind (z. B. bei Unfällen auf dem Schulweg).
Was deckt die Versicherung ab?
Todesfall, Dauerinvalidität, Rückvergütung der Behandlungsspesen sowie die Spesen für die Ausstellung der ärztlichen Zeugnisse sofern sie nicht von der Sanitätsverwaltung getragen werden.
Versichert sind auch Prothesen (Brillen, Linsen, Zahnspangen, Hörgeräte,…). Damit eine entsprechende Unfallmeldung gemacht werden kann, muss der Unfall auch einen physischen Schaden bei dem Schüler hervorgerufen haben. Sollte die Brille bei einem Missgeschick beschädigt werden, handelt es sich um einen Sachschaden und wird nicht von der Versicherung gedeckt.
Diagnostische, klinische und in Laboratorien vorgenommene Untersuchungen, Röntgenaufnahmen und Radioskopien.
Ausgaben für den Transport mit dem Rettungswagen, mit jedem anderen öffentlichen oder privaten Fahrzeug oder auch mit dem Helikopter.
Wie wird die Rückvergütung beantragt?
Die Rückvergütung muss mit dem Vordruck für den Abschluss des Schadensfalles beantragt werden.
Voraussetzung für die Rückvergütung ist die Einhaltung des Meldetermins und der entsprechenden Formalitäten.
Das Ansuchen um die Rückvergütung ist zusammen mit den Originaldokumenten, die die Ausgaben rechtfertigen (ärztliche Zeugnisse, bezahlte Rechnungen), der Versicherungsgesellschaft mittels E-Mail (sinistri@sicurezzascuola.it) zu schicken.
Die Rückerstattung der ordnungsgemäß belegten Spesen erfolgt (im Rahmen des vorgesehenen Höchstbetrages) unter Berücksichtigung eines Betrages der Selbstbeteiligung von 60 € zu Lasten der betroffenen Kinder. Forderungen bis zu einem Ausmaß von insgesamt 60 € werden nicht vergütet und sind deshalb nicht an die Versicherung weiterzuleiten.
Für Arzt-, Arzneimittel- und Transportspesen sieht der Vertrag eine Versicherungssumme von 10.000,00€ vor.
Für den Ersatz/Austausch aufgrund eines Unfalls beschädigter Sehbrillen oder Linsen ist der Höchstbetrag von 500,00 € vorgesehen, wobei maximal 200,00 € für die Brillenfassung berücksichtigt werden.
Der neue Versicherungsvertrag sieht die Möglichkeit einer Abfindung bzw. Schlichtung von 1000,00 € pro Zahn vor. Vorausgesetzt, dass aus den ärztlichen Unterlagen hervorgeht, dass die Behandlungen nicht unmittelbar durchgeführt werden können und/oder sich über mehrere Jahre in die Länge ziehen sollten. Mit einer eventuellen Auszahlung ist der Sachverhalt abgeschlossen und es sind keine weiteren Rückvergütungen mehr möglich.
Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen und nach Abschluss der versicherungsspezifischen Ermittlungen reguliert die Gesellschaft die geschuldete Versicherungsleistung. Sie teilt dies den Betroffenen mit und sorgt – nach deren Annahme – für die Zahlung.
Sollte die ärztliche Behandlung innerhalb von 365 Tagen ab Unfalldatum nicht abgeschlossen sein, muss dies von Seiten der Eltern der Versicherungsgesellschaft mit dem Vordruck „Fortbestand des Schadensfalles“ mittels E-Mail (sinistri@sicurezzascuola.it) mitgeteilt werden. Somit wird die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist unterbrochen.
Falls die Familie der/des Geschädigten oder die Familie der/des Verantwortlichen noch weitere Versicherungen besitzt (z. B. Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung usw.) muss die Meldung auch an diese Versicherungsgesellschaften weitergeleitet werden. Dies muss allerdings seitens der Familie geschehen.
Kontakte der Versicherung für Schulen und Eltern in Südtirol:
Versicherungsgesellschaft | Agentur | Kontakperson: |
AIG Europe SA
Piazza Vetra, 17 20123 Milano (MI)
Tel.: +39 02 36901
PEC: insurance@aigeurope.postecert.it
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Benacquista Assicurazione Snc Via del Lido, 106
04100 Latina (LT)
Tel.: +39 0773 629801
PEC: benacquista@pec.it E-Mail: info@sicurazzascuola.it
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Dr. Alex Tribus Schadensabteilung – Ufficio Sinistri
Galilei Str. 4/a 39100 Bozen (BZ)
Tel.: +39 0471 060083
E-Mail: alex.tribus@assibroker.net
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Nach erfolgter Meldung erhalten die Eltern eine Kopie der weitergeleiteten Unfallmeldung mit den beiden Vordrucken „Abschluss des Schadensfalles“ und „Fortbestand des Schadensfalles“.
Dokumente
Kontakte
- Telefon: 0471 918 603
- Email: ssp.bozeneuropa@schule.suedtirol.it