Verweigerung zum Verlassen der Schule / Ermächtigung von Personen

Hier können bis zu 3 Personen ermächtigt werden, die zusätzlich zu den Erziehungsberechtigten ein Kind von der Schule abholen darf.

Beschreibung

Kinder unter 14 Jahren dürfen von Gesetz her nicht alleine das Schulgebäude verlassen und dürfen nur von erziehungsberechtigten Personen, bzw. ermächtigten Personen abgeholt werden (außer eine Ermächtigung wird unterzeichnet – siehe „Ermächtigung zum Verlassen“). Dieses Formular ermöglicht es bis zu 3 zusätzliche Personen (Großeltern, Nachbarn, Kindermädchen…) zu ermächtigen, ihr Kind von der Schule nach Unterrichtsende abzuholen.

Anlagen

Rundschreiben, Nachrichten, verwandte Aktivitäten