Beschreibung

Vom Gesetz her sind die Schüler verpflichtet regelmäßig den Unterricht zu besuchen. Eine Verlängerung oder Verschiebung von Ferien egal aus welchem Grund ist nicht erlaubt.

Abwesenheiten aus schwerwiegenden Gründen, z.B. Beerdigung im Ausland, Erneuerung von Visum, Pass, o.ä. oder Begleitung der Eltern zu lebensnotwendigen Reisen (es gibt keine Möglichkeit, dass das Kind im Heimatort beaufsichtigt werden und die Schule besuchen kann) müssen frühzeitig angekündigt werden, bei einem persönlichen Gespräch mit der Schulführungskraft genehmigt werden und den Lehrpersonen mitgeteilt werden, damit passende Übungsmaterialien für die Zeit der Abwesenheit vorbereitet werden können. Die Eltern sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die mitgegebenen Übungen gemacht werden, damit kein Lernstoff verpasst wird.

Diese Art der Abwesenheit gilt in der Regel immer als unentschuldigt und kann sich auf die Endnote auswirken.

Wiederholte oder nicht genehmigte Abwesenheiten werden dem Jugendgericht gemeldet.

Anlagen

Rundschreiben, Nachrichten, verwandte Aktivitäten